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Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Verzicht auf Ankaufsrecht
18.03.2009
 

BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht!

Der Gesetzgeber vermeidet eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer, indem er Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.

In einem aktuellen Fall entschied der Bundesfinanzhof nun, dass der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht nicht von der Umsatzsteuer befreit. Nach seiner Ansicht ist der Verzicht auf das Ankaufsrecht kein Erwerbsvorgang, der unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.

 

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