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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Mandanteninformationen

Fahrtenbuch -Keine Anwendung der 1%-Regelung trotz mehrerer kleiner Mängel
23.04.2009
 

Führen Sie ein Fahrtenbuch? Dann wissen Sie vielleicht selbst, welch detaillierte Angaben das Finanzamt fordert, damit das Fahrtenbuch steuerlich anerkannt wird. Kommen Sie diesen Anforderungen nicht nach, erkennt das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit Ihres Fahrtenbuchs nicht an und wird die für Sie oftmals ungünstigere 1%-Regelung für die private Kfz-Nutzung anwenden.

Mit der Frage, wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, hat sich das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigt: Im verhandelten Streitfall wurde ein Fahrtenbuch geführt. Anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung verwarf der Prüfer aufgrund von Auffälligkeiten und „Ungereimtheiten“ die Fahrtenbücher und wandte die 1%-Regelung an. Obwohl der Kläger vier Ordner mit Belegen und Aufzeichnungen zu den Fahrtenbüchern einreichte, musste das Finanzamt Folgendes feststellen:

• An zwei Tagen wichen die Kilometerstände für die vorgenommenen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von den eingetragenen (Gesamt-)Kilometerständen um neun bzw. fünf Kilometer ab.

• Bei zehn Stichproben wichen die Kilometerangaben teilweise erheblich von den Ergebnissen eines Routenplaners ab; nämlich zwischen zwei und zehn Kilometer.

• Auch seien an drei Tagen die Eintragungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, bei denen die Kilometer für Hin- und Rückfahrt bei zwei Fahrten am Tag nur in einer Summe bei der ersten Fahrt eingetragen wurden, nicht nachvollziehbar.

• Einmal seien für zwei Reiseziele vier Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben worden.

• Teilweise fehlten in den Fahrtenbüchern die genauen Adressen.

Das Finanzgericht hat in seiner Entscheidung noch¬mals auf die Kriterien eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs hingewiesen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

• Ein Fahrtenbuch müsse danach zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Es müsse Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. zum Gegenstand der dienstlichen Verrichtung enthalten und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.

• Zudem müsse im Fahrtenbuch beim Wechsel von einer beruflichen zur privaten Fahrt, der bei einer beruflichen Fahrt erreichte Gesamtkilometerstand aufgeschrieben werden.

• Auch müssen die Angaben eine ausreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand überprüft werden können.
Weise ein Fahrtenbuch inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, könne dies die tatsächliche Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen. Allerdings führten kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und zur Anwendung der 1%-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel seien. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien kamen die Richter zum Ergebnis, dass trotz der vorliegenden Mängel die Fahrtenbücher nicht zu beanstanden seien.
 

Hinweis: Bitte führen Sie Ihr Fahrtenbuch nicht anhand von Excel-Tabellen. Selbst wenn Sie spezielle Computerprogramme zur Fahrtenbuchführung benutzen, kann dies zu Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen, wenn die Manipulierbarkeit der Einträge nicht zu 100 % ausgeschlossen werden kann.

 

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