Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Hausnotrufdienste - Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste sind umsatzsteuerfrei!
03.06.2011
 
Kürzlich musste der Bundesfinanzhof (BFH) darüber entscheiden, ob ein Verein für Rettungsdienste, Krankentransporte und soziale Hilfsdienste, der nach seinem Satzungszweck Alte, Kranke, Behinderte und sozial Hilfsbedürftige unterstützt, umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Leistungen im Zusammenhang mit Hausnotrufdiensten und Menüservices nämlich umsatzsteuerpflichtig.

Erbringt ein Verein, der zu keinem anerkannten Verband der Wohlfahrtspflege gehört, Leistungen im Rahmen eines Hausnotrufdiensts, sind diese laut BFH von der Umsatzsteuer befreit. Für die Steuerbefreiung setzt das nationale Umsatzsteuerrecht zwar voraus, dass es sich um einen amtlich anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege handelt, doch können sich Vereine auch unmittelbar auf das günstigere Unionsrecht berufen. Für die Leistungen, die ein notärztlicher Transportservice erbringt, greift die Umsatzsteuerbefreiung jedoch nicht.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG