Bislang konnten Ehepartner teils Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Mittelbar zulageberechtigte Ehegatten konnten eine eigene Riester-Zulage bekommen, ohne Eigenbeiträge einzuzahlen. Bei der Geburt eines Kindes ändert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung und wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung, so dass mindestens 60 € pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag eingezahlt werden müssen, um die volle Zulage zu erhalten.
Eine geplante Gesetzesänderung reagiert nun auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert wurden, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Diese können nachgezahlt werden; und der Zulagenanspruch bleibt für die Vergangenheit erhalten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können im Ergebnis wieder ausgezahlt werden. Hierzu muss der Sparer innerhalb von zwei Jahren nach Zusendung der Anbieterbescheinigung die Beiträge nachentrichten.
Ab 2012 müssen alle Riester-Sparer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 € im Jahr auf ihren Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. |