Haben Sie privat ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen und erzielen daraus Währungsgewinne Diese Gewinne sind in der Zeit bis zur Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich steuerlich unbeachtlich. Denn wirtschaftlich sind sie nicht durch die Erzielung von Kapitaleinkünften, sondern durch die private Vermögenssphäre veranlasst. Das gilt sogar, wenn Sie im Rahmen des Anlagekonzepts durch häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Fremdwährungsdarlehen einen Vorteil in Form von Zinsdifferenzen zu erwirtschaften versuchen.
Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt und betont, dass die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens keine Anschaffung und die Tilgung eines solchen Darlehens keine Veräußerung darstellt. Ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft kann also durch die Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen nicht begründet werden.
Hinweis: Die Finanzämter gehen davon aus, dass ein privates Veräußerungsgeschäft begründet werden kann, wenn Fremdwährungsbeträge innerhalb der maßgeblichen Jahresfrist gegen eine andere Währung getauscht werden. |