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Mandanteninformationen

Mindestbesteuerung - Wenn Gesetze keinen Sinn ergeben
02.08.2011
 

Durch die Regelungen zur „Mindestbesteuerung“ wurde eine komplexe Verlustverrechnungsbeschränkung in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers war es seinerzeit, Abschreibungsmodellen den Boden zu entziehen und bestimmte Verluste von einer Verrechnung mit positiven Einkünften auszunehmen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings wegen der unverständlichen Formulierung des Gesetzestextes die Notbremse gezogen. Die Richter haben die Vorschrift konsequent zugunsten des klagenden Ehepaares ausgelegt, das seine Verluste mit positiven Einkünften verrechnet haben wollte. Dem Urteil zufolge fallen nur „unechte“ Verluste, die etwa durch Sonderabschreibungen entstehen, unter die Verrechnungsbeschränkung. Für andere Verluste, die beispielsweise aus einer unternehmerischen Tätigkeit resultieren, lässt der BFH eine unbeschränkte Verrechnung zu.

Hinweis: Die Mindestbesteuerung wurde zwar zum 01.01.2004 wieder abgeschafft. Das Urteil zeigt aber, dass Steuerzahler auf Unterstützung durch die Steuergerichte hoffen können, wenn der Gesetzgeber sie mit allzu auslegungsbedürftigen Steuergesetzen konfrontiert.

 

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