Mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz von 2004 hatte der Gesetzgeber bestimmt, dass im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind, während sie vorher sofort im Zahlungsjahr in voller Höhe absetzbar waren. Diese verschärfte Gesetzeslage gilt schon für Erbbauzinsen, die noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Bundestag am 27.10.2004 verbindlich vereinbart und gezahlt worden sind. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesfinanzhofs muss nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz prüfen.
Hinweis: Haben auch Sie zwischen dem 01.01.2004 und dem 27.10.2004 Erbbauzinsen verbindlich vereinbart und gezahlt? Dann sorgen wir mit einem Einspruch gegen die Verteilung Ihrer Erbbauzinsen gerne dafür, dass Sie von einem positiven Richterspruch profitieren. |