Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Lohnsteuerprogramme - Datenzugriff des Fiskus
28.09.2011
 

Bereits seit 2002 darf die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen elektronisch auf die steuerrelevanten Daten der Lohn-, Finanz- und Anlagenbuchhaltung zugreifen, sofern diese mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt werden. Die Beamten dürfen sich dabei in die Software von Unternehmen und Arbeitgebern einloggen, sich die Informationen zur Prüfung auf einem Datenträger aushändigen oder zur Auswertung auf ihre Notebooks überspielen lassen.

In der Praxis werden die Daten meistens dem Außenprüfer überlassen. Weil die Arbeitgeber zurzeit rund 260 verschiedene Lohnabrechnungsprogramme einsetzen, können sich der Export von Daten und deren Aufbereitung als schwierig gestalten. Daher hat die Finanzverwaltung die „Digitale LohnSchnittstelle“ (DLS) erarbeitet, die Sie möglichst in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm vorsehen sollten. Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weiter gehenden Informationen steht unter www.bzst.bund.de zum Download bereit.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG