Geht eine Ehe in die Brüche, müssen sich Eheleute häufig über den Verbleib der gemeinsamen Immobilie verständigen. Ehepaare mit finanziellen Spielräumen vereinbaren meist, dass ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen kauft und die Immobilie dann - gegebenenfalls mit den Kindern - alleine weiterbewohnt. Für die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung gibt es eine besondere Steuerbefreiung: Bei einem Grundstückserwerb (z.B. des hälftigen Miteigentumsanteils) durch den früheren Ehepartner des Veräußerers fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Laut Bundesfinanzhof greift die Steuerbefreiung nicht mehr, wenn der Ex-Partner dem Erben seines zwischenzeitlich verstorbenen Ex-Ehegatten das Grundstück abkauft, selbst wenn die Übertragung noch aus der Scheidung resultiert. |