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Mandanteninformationen

Kindergeld - Vorsicht bei Vergütung für Praktikum eines Studenten!
03.10.2011
 

Eltern können den Kindergeldanspruch für ihr volljähriges Kind verlieren, wenn es sich allzu geschäftstüchtig zeigt und mehr als 8.004 € hinzuverdient. Liegen die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch nur einen Euro über diesem Jahresgrenzbetrag, entfällt der Kindergeldanspruch komplett. Bei der Berechnung dürfen aber unter anderem Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) von den Einnahmen abgezogen werden.

Von diesem Kostenabzug wollten auch Eltern eines Studenten profitieren, der ein mehrmonatiges Praktikum in den USA absolvierte. Er verdiente dort umgerechnet 3.384 €, zusammen mit seinen anderen Einnahmen von 7.400 € hatte er die Einkünftegrenze allerdings überschritten. Die Eltern versuchten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung während des Praktikums abzuziehen werden können, weil der Student eine wichtige Voraussetzung nicht erfüllte: Er unterhielt keinen eigenen ersten Hausstand, sondern wohnte nur bei seinen Eltern. Auch durften die Kosten nicht als Reisekosten abgezogen werden, weil die Ausbildung in Deutschland keiner steuerlich relevanten Einkunftsart zugeordnet werden konnte.

Hinweis: Nach dem Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 soll die Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder ab dem Jahr 2012 abgeschafft werden. Sollte dieser Plan umgesetzt werden, können Kinder unbegrenzt hinzuverdienen.

 

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