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Mandanteninformationen

Kindergeld - Unterhalt an Ehefrau mindert nicht das Einkommen des Kindes
29.10.2011
 

Ist ein volljähriges Kind während seiner Ausbildung oder seines Studiums allzu geschäftstüchtig und verdient mehr als 8.004 € pro Jahr, können Eltern ihren Kindergeldanspruch vollständig verlieren! Das gilt auch, wenn das Kind nur einen Cent über dem Grenzbetrag liegt.

Der Vater eines verheirateten Studenten sollte das erhaltene Kindergeld zurückzahlen, weil sein Sohn die Einkommensgrenze überschritten hatte. Er legte daraufhin Einspruch ein und argumentierte, dass sein Sohn nur so viel hinzuverdient habe, um den Lebensunterhalt für sich und seine Frau zu finanzieren. Die Unterhaltsleistung an die Ehefrau sei daher bei der Einkommensberechnung abzuziehen. Der Bundesfinanzhof lehnte das aber ab: Unterhaltsleistungen des verheirateten Kindes an seinen Ehepartner seien nicht bei der Berechnung des Einkommens in Abzug zu bringen.

Hinweis: Ab 2012 sollen volljährige Kinder unbegrenzt hinzuverdienen können, denn der Gesetzgeber will die Einkommensgrenze durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 abschaffen. Von dieser Erleichterung sind Eltern volljähriger Kinder betroffen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einer Ausbildung oder einem Studium nachgehen.

 

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