Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Damit können Eltern ab 2012 von diesen beiden Neuerungen profitieren:
• Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können Sie pro Kind und Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 €, als Sonderausgaben absetzen. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen - Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung - kommt es für diese Förderung nicht mehr an.
• Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen (z.B. Kinder- und Ausbildungsfreibetrag) und sonstige Privilegien (z.B. Riester-Zulage für Ihren Sparvertrag) gibt es für volljährige Kinder künftig unabhängig von der Höhe der Kindeseinkünfte und -bezüge. Kinder über 18 werden aber nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung berücksichtigt. Die Förderung bleibt Ihnen jedoch erhalten, wenn das Kind wöchentlich regelmäßig unter 20 Stunden arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist (400 €-Job). |