Wer direkt nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, kann die Kosten hierfür von der Steuer absetzen! In zwei Urteilen hatte der Bundesfinanzhof(BFH) kürzlich die Kosten eines Medizinstudiums und einer Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt.
Der BFH hat zudem entschieden, dass Ausbildungskosten auch bei einer späteren Berufstätigkeit im Ausland abziehbar sind. Das Finanzamt hatte den Abzug der Kosten unter Hinweis auf einen unmittelbaren Zusammenhang mit steuerfreien Auslandseinkünften abgelehnt. Laut BFH besteht aber nur die Möglichkeit, den Beruf später im Ausland auszuüben. In eine Berufsausbildung investiert man nicht wegen einer konkreten Anstellung im Ausland, sondern um eine berufliche Qualifikation zu erlangen. Ein Abzugsverbot greift daher nicht.
Hinweis: Die Bundesregierung prüft zurzeit, welche Schlussfolgerungen aus der neuen Rechtsprechung des BFH zu ziehen sind. |