Dadurch, dass Bundestag und Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt haben, ergeben sich für Sie folgende Änderungen:
Pendeln Arbeitnehmer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte, wird ab 2012 nur noch jahresbezogen geprüft, ob die Entfernungspauschale oder die Summe der tatsächlichen Fahrpreise höher ist. Damit entfallen zwar komplizierte Berechnungen, Berufspendler können aber nicht mehr tageweise jeweils den höheren Ticketpreis oder die Pauschale als Werbungskosten absetzen. Dadurch können sich die Werbungskosten verringern.
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird bereits 2011 von 920 € auf 1.000 € angehoben. Davon profitieren Arbeitnehmer, die nur geringe oder gar keine Werbungskosten haben oder denen ihr Arbeitgeber ihre beruflichen Aufwendungen erstattet. Der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge von 102 € wird aber nicht erhöht. |