Wer direkt nach der Schule eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, kann die Kosten hierfür von der Steuer absetzen! In zwei Urteilen hatte der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich die Kosten eines Medizinstudiums und einer Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt. Der BFH hatte zudem entschieden, dass Ausbildungskosten auch bei einer späteren Berufstätigkeit im Ausland abziehbar sind.
Hinweis: Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und will den Abzug von Studien- und Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben per Gesetz ausschließen. Gleichzeitig ist geplant, die Höchstgrenze für den Sonderausgabenabzug von 4.000 € auf 6.000 € zu erhöhen. Wir behalten die Entwicklung für Sie im Auge. |