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Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Konjunkturpaket II - Zahlung von Kinderbonus in 2009
28.04.2009
 

Das Konjunkturpaket II sieht für jedes Kind einen Kinderbonus von 100 € vor. Für diesen Einmalbetrag gelten alle Grundsätze, die auch für das - festgesetzte und im Allgemeinen monatlich gezahlte - Kindergeld maßgeblich sind. Dazu weist die Verwaltung auf folgende Punkte hin:

• Die Festsetzung und Zahlung des Einmalbetrags setzt voraus, dass in 2009 für mindestens einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Einmalbetrag wird z.B. auch dann gezahlt, wenn der Anspruch erst während des Kalenderjahres 2009 eintritt (z.B. Geburt eines Kindes im November 2009).

• Für Festsetzung und Auszahlung des Einmalbetrags bedarf es keines besonderen Antrags.

Hinweis: Der Einmalbetrag gilt in vollem Umfang als Kindergeld. Da die steuerlichen Kinderfreibeträge nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höherer Einkommen von der Einmalzahlung nicht profitieren.

 

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