Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Damit können Steuerzahler ab 2012 von folgenden Neuerungen profitieren:
• Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können Sie pro Kind und Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 €, als Sonderausgaben absetzen. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen - Erwerbstätigkeit, Krankheit oder Behinderung - kommt es für diese Förderung nicht mehr an.
• Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen (z.B. Kinder- und Ausbildungsfreibetrag) und sonstige Privilegien gibt es für volljährige Kinder künftig unabhängig von der Höhe der Kindeseinkünfte und -bezüge. Kinder über 18 werden aber nur noch bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung berücksichtigt. Die Förderung bleibt Ihnen jedoch erhalten, wenn das Kind wöchentlich regelmäßig unter 20 Stunden arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist (400 €-Job).
• Pendeln Arbeitnehmer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Pkw zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte, wird ab 2012 nur noch jahresbezogen geprüft, ob die Entfernungspauschale oder die Summe der tatsächlichen Fahrpreise höher ist. Damit entfallen zwar komplizierte Berechnungen, Berufspendler können aber nicht mehr tageweise jeweils den höheren Ticketpreis oder die Pauschale als Werbungskosten absetzen.
• Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird schon 2011 von 920 € auf 1.000 € angehoben. Davon profitieren Arbeitnehmer, die nur geringe oder keine Werbungskosten haben oder denen ihr Arbeitgeber ihre beruflichen Aufwendungen erstattet. Der Pauschbetrag für Versorgungsbezüge von 102 € wird aber nicht erhöht.
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