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EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Angehörigenverträge - Vermietung unter Marktniveau
02.01.2012
 

Vermieten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Dauer, können Sie auch die laufenden Kosten, die Schuldzinsen und die Abschreibungen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt überprüft Ihren Fall nur unter besonderen Umständen auf Liebhaberei - wenn Sie die Wohnung etwa Verwandten zu einem Preis unterhalb des Marktniveaus überlassen. Bisher mussten Sie in solchen Fällen belegen, dass lang¬fristig gesehen ein Überschuss der reduzierten Mieteinnahmen über die Kosten möglich ist. Ab 2012 entfällt die Überschussprognose und es gibt neue gesetzliche Vorgaben: Beträgt die Miete

• weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, werden die auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten generell und ohne Prüfung einer Überschussprognose anteilig gekürzt;

• zwischen 66 % und 99,9 % der ortsüblichen Miete, wird grundsätzlich eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt; eine Prognoserechnung ist nicht nötig und die Werbungskosten zählen zu 100 %.

Hinweis: Diese Änderungen gelten auch für vor 2012 abgeschlossene Mietverträge.

 

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