Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 - Neuigkeiten zu privaten Erbschaften
02.01.2012
 

Knapp drei Jahre nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes 2009 hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 veröffentlicht. Richtlinien binden zwar nur die Finanzämter, bieten aber eine verlässliche Orientierung im Umgang mit dem Fiskus. Im Privatbereich wird unter anderem Folgendes neu geregelt:

• Lässt der potentielle Erbe in Erwartung seines Erbes auf eigene Kosten Baumaßnahmen an der Immobilie des Erblassers durchführen
oder zahlt er auf dessen Lebensversicherung Prämien ein, gehören seine Eigenleistungen später nicht zum steuerpflichtigen Erwerb.

• Da seit 2009 bei allen Vermögensarten generell der Verkehrswert angesetzt wird, muss bei gemischten Schenkungen keine Rechnung unter Einbeziehung des niedrigeren Steuerwerts im Verhältnis zum höheren Marktpreis mehr durchgeführt werden.

• Die Schenkung eines vollständig sanierten und renovierten Gebäudes gilt erst mit Abschluss der Arbeiten als ausgeführt. Dieser Zeitpunkt ist auch Stichtag für die Bewertung.

• Treffen die Beteiligten eine Vereinbarung etwa über eine von den Erbanteilen laut Testament oder gesetzlicher Regelung abweichende Teilungs¬anordnung, wirkt sich das auf mehrere Steuerbefreiungen aus. Durch eine Erbauseinandersetzung ändert sich bei ihnen zwar die Bemessungsgrundlage, nicht aber die Zuordnung der erworbenen Vermögensgegenstände zum jeweiligen Erben.

• Verbindlichkeiten sind nicht nur bis zur Höhe des positiven Vermögens, sondern vollständig abziehbar. Dadurch lässt sich auch negatives Vermögen bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zur Steuerbefreiung bei der Erbschaftsteuer berücksichtigen.

• Private Einkommensteuerschulden und -erstattungsansprüche des Erblassers aus dem Sterbejahr gelten nicht als Nachlassschuld bzw. Forderung. Schulden und Erstattungen vor dem Todesjahr werden aber als Nachlassverbindlichkeit und Forderung berücksichtigt.

Hinweis: Die Richtlinien enthalten auch ausführliche Erläuterungen zu geerbten Familienwohnheimen. Wir beraten Sie gerne zu der hierfür 2009 eingeführten Steuerbefreiung.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG