Steuererstattungen verzinst das Finanzamt mit 6 % jährlich. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2009 begann die Verzinsung damit ab dem 01.04.2011.
Bis Mitte 2010 waren Gerichte und Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass Erstattungszinsen Kapitaleinnahmen sind, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Entsprechende Nachzahlungszinsen sind aber trotzdem steuerlich nicht abzugsfähig. Dann hat der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings entschieden, dass Steuerzinsen überhaupt nicht mehr zu berücksichtigen sind.
Dieses Urteil passte dem Gesetzgeber nicht und so stellte er kurzerhand klar: Im Erstattungsfall handelt es sich weiterhin um steuerpflichtige Kapitaleinnahmen, die in die Steuererklärung gehören, weil vorher kein Steuereinbehalt erfolgt.
Hinweis: Auch wenn Sie mit dieser Gesetzesänderung nicht einverstanden sind, müssen wir Ihre Erstattungszinsen zunächst vollständig deklarieren. Danach können wir nur auf Ihren Steuerbescheid warten und dann Einspruch einlegen. Zu diesem Problemfeld sind nämlich mehrere Revisionsverfahren beim BFH anhängig, in denen er erneut Gelegenheit haben wird, seine Rechtsansicht zu bestätigen. |