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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Altersvorsorge - Bei Vertragsabschluss ab 2012 sehen Sparer Geld erst mit 62
02.01.2012
 

Bei der privaten Altersvorsorge und bei der betrieblichen Altersversorgung steigt das Mindestrentenalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Diese Anhebung gilt für Verträge bzw. Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen bzw. erteilt werden. Nur bei einer Unterschrift oder Zusage bis zum 31.12.2011 bleibt es beim 60. Geburtstag. Betroffen sind

• zertifizierte Riester-Altersvorsorgeverträge,

• Rürup-Basisrentenverträge,

• die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge und

• Lebensversicherungen.

 

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