Bei der privaten Altersvorsorge und bei der betrieblichen Altersversorgung steigt das Mindestrentenalter vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Diese Anhebung gilt für Verträge bzw. Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen bzw. erteilt werden. Nur bei einer Unterschrift oder Zusage bis zum 31.12.2011 bleibt es beim 60. Geburtstag. Lassen Sparer diesen Termin verstreichen, müssen sie jetzt also 24 Monate länger auf die erste Auszahlung warten. Betroffen sind
• zertifizierte Riester-Altersvorsorgeverträge,
• Rürup-Basisrentenverträge,
• die drei Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge und
• Lebensversicherungen.
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