Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Kirchensteuer auf - Abführung soll automatisiert werden
31.01.2012
 

Als Privatanleger können Sie die Kirchensteuer auf Antrag durch Ihr Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen mit abgeltender Wirkung einbehalten lassen. Oder Sie lassen sich für die Kirchensteuer gesondert vom Finanzamt veranlagen, indem Sie die einbehaltene Abgeltungsteuer erklären.

Diese Wahlmöglichkeit soll künftig entfallen: Eine Gesetzesänderung soll bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die nach 2013 zufließen, ein automatisiertes Verfahren einführen. Damit die Kreditinstitute wissen, ob ein Kunde kirchensteuerpflichtig ist, und die Steuer gegebenenfalls einbehalten können, bedarf es zunächst einer Onlineanfrage bei einer zentralen Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern. Dies soll einmal jährlich oder anlassbezogen geschehen. Die Zuordnung erfolgt dann über die gespeicherten Daten zur Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Besteht eine Konfession, führt die Bank die Kirchenabgabe zusammen mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab.

Hinweis: Ein Kreditinstitut kann auf diesem Weg auch überprüfen, ob die Steuer-ID, die sein Kunde ihm mitgeteilt hat, zutreffend ist. Die Angabe der Steuer-ID ist bei Einreichung eines neuen oder geänderten Freistellungsauftrags seit 2011 verpflichtend, damit dieser Gültigkeit besitzt.

Den Abruf Ihrer Kirchensteuermerkmale sollen Sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern stoppen können - etwa über ein Onlineportal. Dann werden Sie erst wieder über Ihre Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranlagt.
 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG