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Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Steuerermäßigung - GmbH verhindert Durchleitung der Gewerbesteuer-Messbeträge
31.01.2012
 

Wer einen Gewerbebetrieb führt, kann den festgesetzten Gewerbesteuer-Messbetrag seines Unternehmens bis zum 3,8fachen auf seine tarifliche Einkommensteuer anrechnen lassen. So kann er die Doppelbelastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer weitgehend verhindern. Auch wer als Mitunternehmer an einer Gesellschaft beteiligt ist, kann seinen Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag auf seine persönliche Einkommen¬steuer anrechnen lassen. Dabei kann er nicht nur den anteiligen Messbetrag der Gesellschaft nutzen. Ist diese selbst Mitunternehmerin einer weiteren Gesellschaft, wird auch deren Messbetrag anteilig an den Gesellschafter durchgereicht.

Diese Durchreichung funktioniert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs allerdings nicht, wenn eine GmbH zwischengeschaltet ist. Vielmehr sind nur solche Gewerbesteuer-Messbeträge zu berücksichtigen, die aus einer unmittelbaren Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) stammen.

Hinweis: Die Messbeträge mindern bei der GmbH nicht die Steuer, da eine Anrechnung nur bei natürlichen Personen möglich ist, die an einer Personengesellschaft beteiligt sind.
 

 

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