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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Personengesellschaft - Haftungsvergütung unterliegt der Umsatzsteuer
31.01.2012
 

Haftungsvergütungen werden für die Haftungsübernahme bei Personengesellschaften gezahlt.

Beispiel: Bei einer Kommanditgesellschaft ist die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine GmbH. Für die Übernahme der unbeschränkten Haftung erhält die GmbH eine Vergütung von 5.000 € pro Jahr.

Im Beispiel handelt es sich um die klassische Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG. Üblicherweise muss aus körperschaftsteuerlichen Gründen eine Haftungsvergütung an die Komplementär-GmbH gezahlt werden. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich festgehalten, dass Haftungsvergütungen grundsätzlich der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.

Hinweis: Die Umsatzbesteuerung einer Haftungsvergütung löst in der Regel keine steuerliche Belastung aus: Stellt die Gesellschafterin(im Beispiel die Komplementär-GmbH) eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer aus, kann die Gesellschaft, für die die Haftung übernommen wird, aus dieser Rechnung einen Vorsteuerabzug in voller Höhe geltend machen.
 

 

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