Wer unternehmerisches Vermögen erbt, kann nach dem derzeitigen Erbschaftsteuergesetz umfangreiche Steuervergünstigungen beanspruchen und seine Erbschaftsteuerlast sogar bis auf 0 € senken. Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft derzeit, ob diese Begünstigungen durch geschickte Gestaltung so stark ausgenutzt werden können, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig eingestuft werden muss. Sollte der BFH einen Verfassungsverstoß erkennen, muss eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt werden.
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