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Wertpapiergeschäfte - Verlustberücksichtigung bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit?
04.03.2012
 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich zu Verlusten aus den Wertpapiergeschäften eines Arztes Stellung genommen. Der Arzt erzielte Kursverluste in Höhe von fast 78.000 €, die er als Verluste aus seiner freiberuflichen Tätigkeit geltend machen wollte. Voraussetzung dafür ist die Einlage der Wertpapiere in das Betriebsvermögen.

Der BFH bestätigte, dass Wertpapiere grundsätzlich in das Betriebsvermögen eingelegt werden können, wenn für deren Kauf ausschließlich betriebliche Gründe maßgeblich waren. Also muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Wertpapieren und der freiberuflichen Tätigkeit bestehen. Dass die Wertpapiere aus betrieblichen Mitteln erworben wurden, reicht nicht aus. Geld- bzw. Wertpapiergeschäfte und die Verluste daraus sind daher in der Regel getrennt von der freiberuflichen Tätigkeit zu beurteilen.

Eine Einlage in das Betriebsvermögen ist nur möglich, wenn die Geschäfte als Hilfsgeschäfte zur freiberuflichen Tätigkeit anzusehen sind. Ein solches Hilfsgeschäft kann vorliegen, wenn für die betrieblichen Schulden ein Wertpapierdepot an eine Bank verpfändet wird. Das Depot muss dann aber untrennbarer Bestandteil des Finanzierungskonzepts für den ärztlichen Betrieb sein. Im Streitfall konnten die Wertpapiere nur mit Zustimmung der Bank veräußert werden. Das kann laut BFH ein Indiz dafür sein, dass das Wertpapierdepot einen untrennbaren Bestandteil des Finanzierungskonzepts darstellt. Der BFH hat diese Frage leider nicht abschließend geklärt, da er die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen hat.

Hinweis: So verlockend die Aussicht ist, Verluste aus Wertpapiergeschäften in den betrieblichen Bereich zu verlagern, zeigt die Entscheidung, dass die steuerrechtlichen Hürden dafür sehr hoch sind. Im Regelfall wird eine Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften nicht möglich sein. Sie sollten dies auch bei Gesprächen mit Anlageberatern im Hinterkopf behalten und nicht auf das Versprechen steuerlicher Vorteile aus Verlusten vertrauen. Eine Geldanlage kann nur sinnvoll sein, wenn sie dauerhaft Gewinne abwirft.

 

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