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Mandanteninformationen

Kalte Progression - Kleine Steuersenkung ab 2013 geplant
04.03.2012
 

Unter dem Begriff „kalte Progression“ versteht man das Phänomen, dass beispielsweise eine Lohnerhöhung mit einer steuerlichen Mehrbelastung einhergeht. Das liegt daran, dass unser Steuersystem progressiv ausge¬staltet ist.

Der Koalitionsausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, die belastende Wirkung unseres Steuersystems abzumildern. Daher sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression ab 2013 und 2014 schrittweise einen Ausgleich vor:

• Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2013 um 126 € auf 8.130 € und zum 01.01.2014 um weitere 224 € auf dann 8.354 €. In dieser Höhe bleibt das Existenzminimum nach dem Mindestbedarf für den Lebensunterhalt von der Steuer verschont.

• Der Tarifverlauf steigt bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 %. Dies soll vermeiden, dass die steuerliche Durchschnittsbelastung steigt, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflationsrate ausgleichen.

• Der Eingangssteuersatz (14 %) bleibt unverändert.

• Der Spitzensteuersatz liegt weiterhin bei 42 %. Ein noch höherer Steuersatz von 45 % gilt ab 2013 allerdings bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € je Person. Wer ein Einkommen erzielt, bei dem die Reichensteuer greift, kann also nicht auf einen Ausgleich der kalten Progression hoffen. Der Aufschlag von 3 % wird aber wie bisher nur auf das Einkommen angewendet, das 250.000 € übersteigt.

Hinweis: Die Bundesregierung soll künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

 

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