Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren für 2012 mit 2,44 % bekanntgegeben. Dieser Prozentsatz ist bei der Bewertung des Betriebsvermögens und nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften im laufenden Jahr anzuwenden. Der vergleichsweise niedrige Basiszins führt dazu, dass der Wert des zu versteuernden Betriebsvermögens bei Zuwendungen in diesem Jahr deutlich höher ausfällt als in den Vorjahren. |