Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Kalte Progression - Kleine Steuersenkung ab 2013 geplant
13.03.2012
 

Unter dem Begriff „kalte Progression“ versteht man das Phänomen, dass beispielsweise eine Lohnerhöhung mit einer steuerlichen Mehrbelastung einhergeht. Das liegt daran, dass unser Steuersystem progressiv ausgestaltet ist. Der Koalitionsausschuss hat sich zum Ziel gesetzt, diese belastende Wirkung abzumildern. Daher sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression ab 2013 und 2014 schrittweise einen Ausgleich vor:

• Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2013 um 126 € auf 8.130 € und zum 01.01.2014 um weitere 224 € auf dann 8.354 €. In dieser Höhe bleibt das Existenzminimum nach dem Mindestbedarf für den Lebensunterhalt von der Steuer verschont.

• Der Tarifverlauf steigt bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 %. Dies soll vermeiden, dass die steuerliche Durchschnittsbelastung steigt, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflationsrate ausgleichen.

• Der Eingangssteuersatz (14 %) bleibt unverändert.

• Der Spitzensteuersatz liegt weiterhin bei 42 %. Ein noch höherer Steuersatz von 45 % gilt ab 2013 allerdings bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € je Person. Bei Einkommen, bei denen die Reichensteuer greift, erfolgt also kein Ausgleich der kalten Progression. Der Aufschlag von 3 % wird aber wie bisher nur auf das Einkommen angewendet, das 250.000 € übersteigt.

Hinweis: Die Bundesregierung soll künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG