Das Umwandlungssteuerrecht befasst sich mit der Umstrukturierung von Unternehmen wie der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft oder der Verschmelzung mehrerer Kapitalgesellschaften zu einem einzigen Unternehmen.
Im Umwandlungsgesetz ist die zivilrechtliche Behandlung solcher Vorgänge geregelt. Dazu gehört die Möglichkeit, das Eigentum an einer Vielzahl von Wirtschaftsgütern (die einen Betrieb oder Teilbetrieb bilden) mit einem Vorgang bzw. einem Vertrag auf jemand anderen übertragen zu können. Für die steuerliche Behandlung ist das Umwandlungssteuergesetz maßgeblich. Dessen Kernaussage ist die Möglichkeit, eine Übertragung unter Umständen ohne Versteuerung der bis dahin gebildeten stillen Reserven zu vollziehen.
Das Umwandlungssteuerrecht zählt zu den schwierigsten steuerlichen Gebieten und ist stark auslegungsbedürftig. Deshalb hat die Finanzverwaltung den Umwandlungssteuererlass herausgegeben - ein Schreiben von 170 Seiten mit einem langen Werdegang. Der erste Erlass von 1998 war 2006 durch das Umwandlungsgesetz überholt. Nun hat es noch einmal fast fünf Jahre gedauert, bis die Finanzverwaltung ihre Meinung in einem neuen Erlass veröffentlicht hat. In den folgenden Ausgaben sollen die wichtigsten Inhalte des neuen Erlasses kurz dargestellt werden. |