Anhand des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses führen die Finanzämter die Umsatzbesteuerung von Unternehmen durch. Ende 2011 hat das Bundesfinanzministerium diverse Änderungen an dem Erlass vorgenommen und ihn an die seit dem 01.01.2012 geltende Rechtslage angepasst. Als wesentliche inhaltliche Änderung ist die Reduzierung der Umsatzgrenze auf 50.000 € für die monatliche Abgabe der „Zusammenfassenden Meldung“ hervorzuheben. Eine Zusammenfassende Meldung müssen Sie abgeben, wenn Sie Dienstleistungen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen oder Lieferungen in solche Staaten tätigen. |