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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Einheitsbewertung - Wie es mit Anträgen auf Änderung oder Aufhebung weitergeht
04.04.2012
 

In den Amtsstuben gehen derzeit vermehrt Anträge und Einsprüche von Grundstückseigentümern ein, die die Aufhebung der Einheitswert- oder Grund-steuermessbescheide zum Ziel haben. Die¬se Immobilienbesitzer haben wegen des Verfahrens, das zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, Einspruch eingelegt oder die Aufhebung ihres Bescheids beantragt.

Auf Anweisung mehrerer Finanzministerien stellen die Beamten die Bearbeitung der Einsprüche bzw. Anträge bis zur Entscheidung aus Karlsruhe zurück und legen sie bürgerfreundlich aus. Bis dahin müssen Sie die Grundsteuer aber unverändert zahlen; Aussetzung der Vollziehung wird nicht gewährt. Die Kommunen erstellen auf der Basis des Einheitswertbescheids des Finanzamts einen Abgabenbescheid. Einsprüche gegen diesen Bescheid sind bei der Gemeinde einzulegen.

 

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