Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Entfernungspauschale - Fahren Sie nicht auf dem kürzesten Weg zur Arbeit?
25.04.2012
 

Wer zur Arbeit pendelt, kann pro Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € als Werbungskosten abziehen. Die maßgebliche Entfernung richtet sich nach der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ausnahme: Sie nutzen eine längere Fahrtstrecke, die offensichtlich verkehrsgünstiger ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat untersucht, wann eine Umwegstrecke als offensichtlich verkehrsgünstiger anzuerkennen ist. Seiner Ansicht nach darf das Finanzamt keine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten für den Ansatz der längeren Verbindung voraussetzen. Eine Umwegstrecke kann auch bei geringerer Zeitersparnis als verkehrsgünstiger akzeptiert werden, wenn andere Umstände wie eine günstigere Streckenführung oder weniger Ampeln dafür sprechen.

In einem anderen Fall stellte der BFH klar, dass die längere Straßenverbindung aber nur dann zugrunde gelegt werden darf, wenn sie auch tatsächlich genutzt worden ist.

Hinweis: Nutzen Sie eine solche Umwegstrecke, sollten Sie frühzeitig Beweisvorsorge treffen! Sie können z.B. Zeitungsberichte über umfassende Baumaßnahmen oder ständiges Verkehrschaos auf der kürzeren Strecke sammeln. So können Sie später belegen, dass „Ihre“ Strecke tatsächlich verkehrsgünstiger war.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG