Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Bilanzierung - Zulassung zum Vertragsarzt
02.05.2012
 

Grundsätzlich stellt der Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung kein neben dem erworbenen Praxiswert stehendes Wirtschaftsgut dar (vgl. Ausgabe 02/12). Erwirbt ein Nachfolger eine Arztpraxis oder den Mitunternehmeranteil daran, kann er daher die Kassenzulassung nicht separat, sondern nur einheitlich mit dem Praxiswert abschreiben. Bemessungsgrundlage und Ansatzwert in der Bilanz ist der Kaufpreis, der unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des ausscheidenden Vertragsarztes oder seiner Erben nicht über dem Verkehrswert liegen darf.

Ausnahmsweise kann die Kassenzulassung aber auch als eigenständiges Wirtschaftsgut einen gesonderten Wert haben. Das ist beispielsweise denkbar, wenn der Kaufpreis für den Praxiswert zusätzlich als wertbildender Faktor konkretisiert wurde. Erwirbt etwa ein Nachfolger eine Praxis und übernimmt weder Praxisräume noch Patientenstamm, sind dies Anhaltspunkte dafür, dass der Erwerb der Kassenzulassung im Vordergrund steht. Dann geht es vorrangig darum, den Vertragsarztsitz zu verlegen oder die Aufnahme des Käufers als weiteren Gesellschafter in eine bestehende freiberufliche Personengesellschaft zu ermöglichen. In diesen und ähnlichen Fällen kommt der Vertragsarztzulassung eine eigene wirtschaftliche Bedeutung zu. Insoweit liegt ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut mit entsprechenden Anschaffungskosten vor.

Eine Vertragsarztzulassung wird generell zeitlich unbegrenzt erteilt. Daher kann der hierfür gezahlte Kaufpreis nicht abgeschrieben werden, weder durch eine normale lineare Abschreibung noch über den Weg einer Teilwertabschreibung. Das liegt daran, dass weiterhin eine Verwertungsmöglichkeit der Zulassung besteht.

Hinweis: Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Zulassungsbeschränkungen für Zahnärzte mit Wirkung zum 01.04.2007 weggefallen. Daher ist eine Teilwertabschreibung bei bilanzierenden Freiberuflern zulässig. Mit der kassenärztlichen Zulassung ist seitdem kein verwertbarer wirtschaftlicher Vorteil mehr verbunden. Bei einer Praxisübernahme sollten wertbegründende Faktoren wie Gewinn und Umsatz dokumentiert werden. Hilfreich sind hier die von der Bundesärztekammer herausgegebenen „Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen“. Dabei wird der Kaufpreis aus der Summe von materiellem Praxisinventar und körperlosem Praxiswert bestimmt. Der Praxiswert ergibt sich durch die Ermittlung eines anhaltend erzielbaren Gewinns.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG