Erzielen Sie einen Veräußerungsgewinn über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft oder -gemeinschaft, unterliegt dieser Ihrem individuellen Einkommensteuertarif. Solche Gewinne werden besteuert, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt („Spekulationsfrist“). Diese Problematik ist etwa bei Grundstücks- und Erbengemeinschaften, geschlossenen Immobilien-, Leasing- sowie Private-Equity-Fonds relevant. Wie zu verfahren ist, wenn entweder die Gesellschaft oder Sie selbst entsprechende Verkäufe getätigt haben, hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main in einer aktuellen Verfügung erläutert.
Hinweis: Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten, wie sich private Veräußerungsgeschäfte vermeiden lassen. |