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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

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Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Private Veräußerungsgeschäfte - Vermögensverwaltende Personengesellschaften/-gemeinschaften
03.06.2012
 

Erzielen Sie einen Veräußerungsgewinn über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft oder -gemeinschaft, unterliegt dieser Ihrem individuellen Einkommensteuertarif. Solche Gewinne werden besteuert, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre beträgt („Spekulationsfrist“). Diese Problematik ist etwa bei Grundstücks- und Erbengemeinschaften, geschlossenen Immobilien-, Leasing- sowie Private-Equity-Fonds relevant. Wie zu verfahren ist, wenn entweder die Gesellschaft oder Sie selbst entsprechende Verkäufe getätigt haben, hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main in einer aktuellen Verfügung erläutert.

Hinweis: Wir beraten Sie gerne über Möglichkeiten, wie sich private Veräußerungsgeschäfte vermeiden lassen.

 

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