Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Betrieblicher Fuhrpark - Ob der Geschäftserfolg wohl am Ferrari liegt?
01.08.2012
 

Benötigen Sie einen betrieblichen Pkw, können Sie die Abschreibung auf den Kaufpreis oder die Leasingraten sowie laufende Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen. Dies gilt allerdings nicht bei teuren, luxuriösen oder sportlichen Fahrzeugen, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen gelten. Solche Pkws - aber auch Flugzeuge, Segel- oder Motorjachten - führen zu Kosten der privaten Lebensführung, die überhaupt nicht oder nur geringfügig steuerlich abgezogen werden können.

Dies trifft nach Ansicht des Finanzgerichts Nürnberg (FG) auch auf den Ferrari Spider eines Tierarztes zu. Die Kosten dieses Sportwagens sind selbst dann unangemessene Repräsentationsaufwendungen, wenn er zu Kundenbesuchen eingesetzt wird. Das liegt unter anderem daran, dass

• der Sportwagen aufgrund seines Äußeren und seiner Seltenheit im Straßenverkehr vornehmlich private Neigungen des Besitzers befriedigt,

• nicht erkennbar ist, inwieweit der mit dem Ferrari verbundene Repräsentationsaufwand für den Geschäftserfolg von Bedeutung sein könnte, und

• der Wagen mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden ist.

Als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind dann nur die Kosten für tatsächlich durchgeführte betriebliche Fahrten - und zwar nur in angemessener Höhe. Denn nur diese hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten auf sich genommen.

Hinweis: Zur Ermittlung der angemessenen Betriebskosten beim Pkw hat das FG die Kilometerkosten vergleichbarer Modelle gängiger Marken der Oberklasse herangezogen und sie nach bekannten Internetplattformen wie etwa autokostencheck.de angesetzt.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG