Auch für Unternehmer stehen durch die geplanten Einkommensteuer-Richtlinien 2012 viele Änderungen an:
• In der Steuerbilanz ist trotz Betriebsausgabenabzugsverbot für die Gewerbesteuer eine Rückstellung zu bilden. Dadurch verursachte Gewinnauswirkungen sind anschließend außerbilanziell zu neutralisieren, indem sie wieder hinzugerechnet werden.
• Zu den Herstellungskosten in der Bilanz gehören auch allgemeine Verwaltungskosten, Aufwand für betriebliche soziale Einrichtungen und für die betriebliche Altersversorgung. Das handelsrechtliche Wahlrecht für Fremdkapitalzinsen gilt auch für die Steuerbilanz.
Hinweis: Weichen Steuer- und Handelsbilanz ab, müssen die betroffenen Anlagegüter in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden. Bisher ließ die Verwaltung weniger Herstellungsaufwand zur Aktivierung zu. Das gilt auch weiterhin für Wirtschaftsjahre, die vor der Veröffentlichung der neuen Richtlinien im Bundessteuerblatt enden.
• Bei Preisen bis 1.000 € für Anlagegüter ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Sammelposten zu bilden, sollten sie nicht nach der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Später anfallende Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöhen den Sammelposten des Jahres, in dem die Aufwendungen entstehen. Das gilt auch dann, wenn für dieses Jahr mangels Anschaffungen oder auf Wunsch kein Posten entsteht.
• Sofern im Zeitpunkt einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt, wird ein Freibetrag gewährt - unabhängig davon, wann der Neubesitzer bezahlt oder ob ein Zusammenhang zwischen Veräußerung und Berufsunfähigkeit besteht. |