GmbH-Geschäftsführer erhalten oft einen Dienstwagen als Vergütungsbestandteil. Der Wert der privaten Nutzung gehört zum Gehalt aus nichtselbständiger Tätigkeit. Sind Sie als Geschäftsführer auch gleichzeitig Gesellschafter der GmbH, stellt sich die Frage, ob die private Nutzung des Pkw eher der Tätigkeit als Angestellter oder der Gesellschafterstellung zuzurechnen ist. Diese Differenzierung hat sowohl für die GmbH als auch für Sie Bedeutung. Denn die Zuordnung zur Gesellschafterstellung verursacht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), was bedeutet, dass die GmbH in Höhe des privaten Nutzungsanteils keine Betriebsausgaben geltend machen kann. Andererseits unterliegt die vGA - wie andere Ausschüttungen auch - bei Ihnen der Abgeltungsteuer bzw., falls diese nicht einbehalten worden ist, dem für Ausschüttungen maßgeblichen pauschalen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt klargestellt, wann die private Nutzung der Angestelltentätigkeit und wann sie der Gesellschafterstellung zuzurechnen ist. Kernaussage: Nur wenn die private Nutzung fremdüblich ist, ist sie der Angestelltentätigkeit zuzurechnen, in allen anderen Fällen handelt es sich um eine vGA.
Hinweis: Um eine vGA zu vermeiden, ist immer eine umfangreichere Dokumentation und vertragliche Vereinbarung erforderlich. |