Das Finanzamt hat auch bei einer Einnahmenüberschussrechnung das Recht zu schätzen, wenn Nachweispflichten verletzt worden sind. Die Einnahmenüberschussrechnung - auch 4/3-Rechnung genannt - ist eine gegenüber der Bilanz vereinfachte Möglichkeit für Selbständige, ihren Gewinn zu ermitteln.
Bei einer Restaurantbetreiberin hatte die Steuerfahndung festgestellt, dass sie sowohl Teile der Einnahmen als auch Teile des Wareneinkaufs in ihrer Einnahmenüberschussrechnung nicht aufgezeichnet hatte. Da die Geschäftsvorfälle auch bei der vereinfachten Gewinnermittlung korrekt und leicht nachprüfbar aufgezeichnet werden müssen, hat sie damit gegen ihre Nachweispflicht verstoßen. Deshalb durfte das Finanzamt ihren Gewinn im Wege der Schätzung erhöhen. |