Für Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2013 geboren oder adoptiert werden, wird der staatliche Zuschuss zumeist geringer ausfallen als zuvor. Denn das neue Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs pauschaliert die Steuern und Abgaben, um den durch die bisher aufwendige Einkommensermittlung verursachten hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Ab 2013 ist für das Elterngeld nicht mehr der durchschnittliche Nettoverdienst laut Lohnabrechnung der letzten zwölf Monate vor der Geburt ausschlaggebend. Stattdessen wird vom Bruttoeinkommen ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und ein Pauschalsatz für die Sozialversicherung abgezogen. Da das neuberechnete Nettoeinkommen in der Regel geringer sein wird, schrumpft damit auch das Elterngeld.
Das liegt aber auch daran, dass künftig Freibeträge nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt werden. Ferner konnte bislang mit einem Wechsel der Lohnsteuerklasse das Elterngeld erhöht werden, wenn der zu Hause bleibende Partner in eine günstigere Klasse wechselte. Künftig gilt der Satz weiter, den der betreffende Elternteil in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte. Der Wechsel in eine günstigere Klasse bringt dann nur noch Vorteile, wenn er mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes stattfindet |