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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Mandanteninformationen

Jahresende 2012 - Schnelle Tipps zum Steuersparen
03.12.2012
 

Als Arzt haben Sie noch eine Fülle von Möglichkeiten, Ihren Gewinn bis Silvester steueroptimiert zu gestalten. Deshalb haben wir einige Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt.

Befinden sich Pkw und andere Gegenstände schon seit Jahren in Ihrer Praxis, kann sich der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung lohnen. Das ist in der Regel dann lukrativ, wenn die restliche Abschreibungsdauer nur noch vier Jahre beträgt. Insoweit sollten Sie Ihr Anlageverzeichnis durchforsten.

Fällt das vorläufige Jahreseinkommen 2012 unerwartet schlecht aus, sollten Sie einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung nach unten in Erwägung ziehen, denn eine Minderung wirkt sich entlastend auf Ihre Liquidität aus. Bei guten Ergebnissen können Sie teure Nachzahlungszinsen vermeiden, indem Sie rechtzeitig die Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen.

Zum Jahresende ist es üblich, Geschäftsfreunde zu beschenken. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 € netto pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

Zahlen Sie Ihrer Belegschaft Weihnachtsgeld, handelt es sich dabei um sonstige Bezüge. Die Lohnsteuer ist zum Zeitpunkt des Zuflusses beim Arbeitnehmer selbst dann einzubehalten, wenn das 13. Monatsgehalt für 2012 erst 2013 ausgezahlt wird. Bei Einmalzahlungen wie dem Weihnachtsgeld bietet sich eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung an, um die Abgabenlast deutlich zu reduzieren.

Haben Sie selbst ein hohes zu versteuerndes Einkommen, sollten Sie den Abschluss eines Rürup-Vertrags noch in 2012 in Betracht ziehen, da Sie die Beitragsleistungen in großem Maß als Sonderausgaben absetzen können. Zusammen mit den Einzahlungen zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge können das bei Ehepaaren
bis zu 29.600 € sein. Danach erfolgt eine jährliche Steigerung des Anteils um jeweils 2 %
- und zwar unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist.

Hinweis: Der Sonderausgabenabzug verbessert sich 2013. Dann können Verheiratete maximal 36.480 € geltend machen.

Beabsichtigen Sie 2013 bis 2015 den Kauf neuer oder gebrauchter beweglicher Anlagegüter, können Sie bereits im laufenden Jahr 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Aufwand über einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich absetzen. Dabei darf die Summe der innerhalb von drei Jahren abgezogenen Beträge 200.000 € nicht übersteigen. Sie sind als freiberuflich tätiger Arzt anspruchsberechtigt, wenn Ihr Jahresgewinn maximal 100.000 € beträgt.

 

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