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Jahresende 2012 - Schnelle Tipps zum Steuersparen
03.12.2012
 

Als Unternehmer haben Sie noch eine Fülle von Möglichkeiten, Ihren Gewinn bis Silvester steueroptimiert zu gestalten. Deshalb haben wir einige Tipps zum Jahresende für Sie zusammengestellt:

Befinden sich Pkw und andere Gegenstände schon seit Jahren in Ihrem Betrieb, kann sich der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung lohnen. Das ist in der Regel dann lukrativ, wenn die restliche Abschreibungsdauer nur noch vier Jahre beträgt. Insoweit sollten Sie Ihr Anlageverzeichnis durchforsten.

Fällt das vorläufige Jahreseinkommen 2012 unerwartet schlecht aus, sollten Sie einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung nach unten in Erwägung ziehen, denn eine Minderung wirkt sich entlastend auf Ihre Liquidität aus. Bei guten Ergebnissen können Sie teure Nachzahlungszinsen vermeiden, indem Sie rechtzeitig die Erhöhung der Vorauszahlungen beantragen.

Zum Jahresende ist es üblich, Geschäftsfreunde zu beschenken. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 € netto pro Empfänger und Jahr als Betriebsausgabe abzugsfähig sind und dass die Kosten auf ein besonderes Konto „Geschenke an Geschäftsfreunde“ gebucht werden müssen.

Sind Sie Kleinunternehmer, brauchen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, wenn sich Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich auf 50.000 € belaufen wird und im Vorjahr höchstens 17.500 € betragen hat. Um die Höchstgrenze einzuhalten, sollten Sie einige Leistungen eventuell erst nach Silvester ausführen. Aber auch wer seine im November ausgeführten Leistungen erst Ende 2012 abrechnet und 2013 bezahlt bekommt, muss diese Umsätze nicht einbeziehen.

Zahlen Sie Ihrer Belegschaft Weihnachtsgeld, handelt es sich dabei um sonstige Bezüge. Die Lohnsteuer ist zum Zeitpunkt des Zuflusses beim Arbeitnehmer selbst dann einzubehalten, wenn das 13. Monatsgehalt für 2012 gewährt, aber erst 2013 ausgezahlt wird. Bei Einmalzahlungen wie dem Weihnachtsgeld bietet sich eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung an, um die Abgabenlast deutlich zu reduzieren.

Haben Sie ein hohes zu versteuerndes Einkommen, sollten Sie den Abschluss eines Rürup-Vertrags noch in 2012 in Betracht ziehen, da Sie die Beitragsleistungen in großem Maße als Sonderausgaben absetzen können. Zusammen mit den Einzahlungen zur gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge können das bei Ehepaaren bis zu 29.600 € sein. Danach erfolgt eine jährliche Steigerung des Anteils um jeweils 2 % - unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Hinweis: Der Sonderausgabenabzug verbessert sich 2013. Dann können Verheiratete maximal 36.480 € geltend machen.

Haben Sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weniger als 50.000 € Gewinn und weniger als 500.000 € Umsatz, können Sie sich von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten befreien lassen. Ein Wechsel zur kostengünstigen Einnahmenüberschussrechnung bringt aber nicht nur Vorteile. Denn eine Bilanz hat einen deutlich höheren Informationsgehalt und ist sowohl betriebswirtschaftliche Grundlage als auch Basis für die Kreditvergabe durch Banken.

Beabsichtigen Sie 2013 bis 2015 den Kauf beweglicher Anlagegüter, können Sie bereits im laufenden Jahr 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Aufwand über einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich absetzen. Dabei darf die Summe der innerhalb von drei Jahren abgezogenen Beträge 200.000 € nicht übersteigen. Anspruchsberechtigt sind bilanzierende Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von maximal 235.000 € sowie Freiberufler bei einem Jahresgewinn von maximal 100.000 €.

 

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