Vermutlich können auch Sie - wie die Mehrzahl der Unternehmer - für unternehmerisch genutzte Gegenstände einen Vorsteuerabzug geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn der Gegenstand nur teils unternehmerisch und teils auch privat
- gegebenenfalls sogar zu mehr als der Hälfte privat - gebraucht wird (gemischt genutzter Gegenstand).
Das Wahlrecht müssen Sie zum Lieferzeitpunkt des zur gemischten Nutzung bestimmten Gegenstands ausüben und nach außen dokumentieren
- in der Regel, indem Sie den vollen Vorsteuerabzug aus dem Gegenstand geltend machen.
Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die letzte Frist für diese Dokumentation der 31.05. desjenigen Jahres ist, das auf das Besteuerungsjahr folgt. Eine Zuordnungsentscheidung aus dem Jahr 2012 müssen Sie daher spätestens bis 31.05.2013 gegenüber dem Finanzamt dokumentieren.
Hinweis: Die Entscheidung, einen gemischt genutzten Gegenstand dem Unternehmensvermögen voll zuzuordnen, müssen Sie schon bei der Lieferung treffen. Die genannte Frist gilt nur für die Dokumentation nach außen. |