Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 € im Monat verdienen, ohne Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlen zu müssen. Ferner werden sie ab 2013 automatisch rentenversicherungspflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichten. Tun sie das, bleibt es beim Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung von 15 % des Lohns in der gewerblichen Wirtschaft und 5 % in Privathaushalten. Die derzeitige Möglichkeit, den Beitrag des Arbeitgebers freiwillig auf 19,6 % aufzustocken und damit vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung zu erwerben, nehmen zu wenige Minijobber in Anspruch.
Parallel wird die Gleitzone bei den Midijobs auf 450 € bis 850 € im Monat erhöht. Midijobber sind zwar sozialversicherungspflichtig, zahlen aber einen verringerten Betrag. Dieser nähert sich desto mehr an den regulären Satz an, je höher das Gehalt ausfällt. Künftig beträgt er bei 450,01 € ca. 10 % des Arbeitsentgelts und steigt ab 850 € auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 %.
Hinweis: Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor 2013 begründet wurden, gibt es Bestandsschutz. Arbeitgeber erhalten ein Infoblatt der Minijobzentrale über die neue Rechtslage. |