Die Vordrucke für die monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung und den Antrag auf Dauerfristverlängerung werden zum Jahresbeginn 2013 geändert. Die Formulare sind mit dem Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt worden, um die einzelnen Vordrucke zu vereinheitlichen. Inhaltliche Änderungen gegenüber den Vordrucken aus dem Jahr 2012 gibt es jedoch nicht.
Hinweis: Das Bundesfinanzministerium weist noch einmal darauf hin, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Antrag auf Dauerfristverlängerung ab dem 01.01.2013 elektronisch und im authentifizierten Verfahren zu übermitteln sind. Die Dauerfristverlängerung ermöglicht es, die Voranmeldungen einen Monat später abzugeben. |