Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Geschäftsveräußerung im Ganzen - Geschäftsgrundstück muss nur unbefristet vermietet werden
10.01.2013
 

Bei einer sogenannten Geschäftsveräußerung im Ganzen bleiben die Umsätze unversteuert. Eine solche Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Betrieb, der in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführt wurde, im Ganzen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird. Der erwerbende Unternehmer tritt dann an die Stelle des Veräußerers.

Beispiel: Der Einzelkaufmann E überträgt sein Sportgeschäft einschließlich des Inventars auf B. Die Übertragung umfasst auch das Grundstück, auf dem sich das Ladenlokal befindet. B will das Geschäft fortführen, während E seine Tätigkeit als Einzelhändler beendet. Es wird ein Kaufpreis von 800.000 € vereinbart.
Eigentlich müsste E eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen, in der er die einzelnen Gegenstände des Inventars aufführt. Bei der Veräußerung liegen aber die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, da es sich um das gesamte Unternehmen des E handelt. Daher muss er keine Umsatzsteuer ausweisen.

Doch gilt das auch für den Fall, dass das bisherige Geschäftsgrundstück nicht mit übertragen wird? Wie das Bundesfinanzministerium nun ausgeführt hat, ist die Vereinfachungsregelung auch dann anzuwenden, wenn das Geschäftsgrundstück zwar nicht übertragen, aber unbefristet an den Erwerber des Unternehmens vermietet wird.

Hinweis: Bei einer Vermietung des Geschäftsgrundstücks ging die Finanzverwaltung auch bislang schon von einer Geschäftsveräußerung aus. Allerdings musste ein auf mindestens acht Jahre befristeter Mietvertrag vorliegen. Neu ist, dass auch ein unbefristeter Mietvertrag mit einer üblichen Kündigungsfrist ausreicht.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG