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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Mandanteninformationen

Erbschaftsteuerreform 2009 - BFH bestätigt Deadline für Wahlrechtsausübung
27.02.2013
 

Zum 01.01.2009 hatte der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht umfassend reformiert und unter anderem Freibeträge erhöht und neue Bewertungsgrundsätze geschaffen. Grundsätzlich gilt das neue Recht nur für Erbfälle, die nach dem 31.12.2008 eingetreten sind. Wer allerdings 2007 oder 2008 geerbt hatte, durfte bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung die Anwendung des neuen Rechts beantragen. Dies konnte für Erben von Unternehmensvermögen oder eines Familienheims steuerlich günstiger sein. Zum 01.07.2009 ist das Wahlrecht wieder außer Kraft getreten.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Deadline kürzlich noch einmal bestätigt. Geklagt hatte ein alleinerbender Sohn mit einer Erbschaft aus 2007, der die Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts erst am 31.03.2010 beantragt hatte. Für den BFH war die Rechtslage aber eindeutig: Das Wahlrecht konnte allerspätestens zum 30.06.2009 wirksam ausgeübt werden. Danach mussten Altfälle aus 2007 und 2008 zwingend nach altem Recht besteuert werden.

Hinweis: Bei fristgerechter Wahl wird das neue Recht mit all seinen geänderten Vorschriften angewandt - nur für die persönlichen Freibeträge gilt noch die alte Rechtslage. Danach lag der persönliche Freibetrag für Ehegatten bei 307.000 € und für Kinder bei 205.000 €. Nach neuem Recht ist bei Ehegatten ein Erwerb von 500.000 € erbschaftsteuerfrei und für Kinder gelten 400.000 €.

 

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