Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Freiberufler, aufgepasst - GmbH bringt den freien Beruf zu Fall
27.02.2013
 

Während die Einkünfte eines Freiberuflers lediglich der Einkommensteuer unterliegen, werden gewerbliche Einkünfte zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet. Zwar kann der Gewerbetreibende später das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags auf seine tarifliche Einkommensteuer anrechnen lassen - aber nicht immer gelingt es so, die doppelte Besteuerung komplett zu vermeiden. Es gehört daher zu den eher ungeliebten Vorgängen, wenn das Finanzamt freiberufliche Einkünfte in gewerbliche umqualifiziert.

So ist es kürzlich mehreren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ergangen, die sich zunächst in Form einer KG organisiert und freiberufliche Einkünfte erzielt hatten. Im Zuge einer Umstrukturierung nahmen sie dann aber eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin in die KG auf, so dass eine GmbH & Co. KG entstand.

Wie der Bundesfinanzhof nun erklärt hat, war mit diesem Eintritt die freiberufliche Prägung der Gesellschaft dahin! Denn eine Personengesellschaft entfaltet nur dann eine freiberufliche Tätigkeit, wenn sämtliche Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen. Die mitunternehmerische Beteiligung einer Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) an der Gesellschaft ist als Beteiligung eines Berufsfremden zu werten, was die Freiberuflichkeit zu Fall bringt.

Hinweis: Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen bedürfen einer engen Abstimmung mit dem Steuerberater. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie über die steuerlichen Konsequenzen einer bestimmten Gestaltung informiert werden möchten

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG