Als Arbeitgeber müssen Sie ab Mitte 2013 eventuell ihre Lohnbescheinigungen anpassen und ihrer Belegschaft online melden. Denn zum 01.07.2013 wird die bisher freiwillige Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009 durch eine Entgeltbescheinigungsverordnung abgelöst und die Inhalte der Bescheinigungen werden für alle Arbeitgeber verbindlich geregelt. Zwar orientieren sich die Inhalte der neuen Verordnung überwiegend an der alten Richtlinie. Zu den Mindestinhalten einer Entgeltbescheinigung gibt es aber unter anderem folgende Neuerungen:
• Aufnahme der Steuer-Identifikationsnummer
• Angabe, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone der Minijobs zwischen 450 € und 850 € handelt
• Aussage, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt
• Aufnahme des Zeitraums in die Bescheinigung, damit auch für Unternehmen, die bei gleichbleibenden Zahlungen keine monatliche Bescheinigung ausstellen, eine lückenlose Dokumentation gewährleistet ist
• Möglichkeit für den einzelnen Arbeitnehmer, seine Kirchenzugehörigkeit zu schwärzen
• keine laufende Ordnungsnummer mehr
Hinweis: Sind die in der neuen Verordnung vorgesehenen Punkte noch nicht in Ihren Bescheinigungen enthalten, sollten Sie diese ergänzen. Zu den einzelnen Regelungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. ausführliche Erläuterungen angekündigt. |